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Patientenverfügung

Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, mit der Sie eine eventuell in der Zukunft notwendige medizinische Behandlung (z.B. Reanimation i.R. eines Herz-Kreislauf-Stillstandes) ablehnen und die dann wirksam werden soll, wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Unterschieden wird eine beachtliche und eine verbindliche Patientenverfügung.
Für eine verbindliche Patientenverfügung erfolgt zunächst eine umfassende ärztliche Aufklärung, in der wir gemeinsam jene medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, schriftlich festhalten. Danach erfolgt die Errichtung der Patientenverfügung beim Notar/Rechtsanwalt und diese ist dann für acht Jahre verbindlich. Nach Ablauf dieser acht Jahre ist eine erneute ärztliche Aufklärung und Verlängerung für weitere acht Jahre nötig.
Für eine beachtliche Patientenverfügung benötigen Sie weder Arzt, Rechtsanwalt oder Notar. Wichtig ist auch hier genau niederzuschreiben welche Maßnahmen man im Falle des Falles ablehnt. Im Unterschied zur verbindlichen Patientenverfügung muss sich der behandelnde Arzt aber nicht zwingend daran halten. Er wird den festgehaltenen Willen in jedem Fall aber in seiner Therapieentscheidung mitberücksichtigen.

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